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   OLG Stuttgart, 01.12.2020 - 16a U 321/19   

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https://dejure.org/2020,77928
OLG Stuttgart, 01.12.2020 - 16a U 321/19 (https://dejure.org/2020,77928)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.12.2020 - 16a U 321/19 (https://dejure.org/2020,77928)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Dezember 2020 - 16a U 321/19 (https://dejure.org/2020,77928)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 520 Abs 3 ZPO, § 529 Abs 1 ZPO, § 540 Abs 1 Nr 1 ZPO, § 31 BGB, § 133 BGB
    Schadensersatz für den Kauf eines Fahrzeugs der Marke Mercedes Benz mit dem Dieselmotor Typ OM 651

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826
    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Mercedes Benz Viano mit einem Motor der Baureihe OM 651; Wirksamer Typgenehmigungsbescheid; Temperaturabhängigkeit einer Abgasrückführung; Begriff der Sittenwidrigkeit

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.12.2020 - 16a U 321/19
    Ein solcher Anspruch kommt in den sogenannten "Abgas-" oder "Dieselfällen" dann in Betracht, wenn die Herstellerin aufgrund einer für ihren Konzern getroffenen grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung im eigenen Kosten- und Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamts systematisch, langjährig und in großem Umfang Fahrzeuge mit Motoren mit einer oder mehreren unzulässigen Abschalteinrichtung(en) in den Verkehr gebracht hat und einem Fahrzeugerwerber vor diesem Hintergrund eine Betriebsbeschränkung oder -untersagung droht bzw. drohte (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 -, Rn. 33, juris).

    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (st. Rspr., siehe nur BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 -, m. zahlr. Nachw. aus der BGH-Rspr.).

    Die bei der Tatbegehung erstrebte (Dritt-) Bereicherung korrespondiert nicht mit einem ggf. bei dem Kläger entstandenen Vertragsschlussschaden (hierzu ausführlich BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 -).

    Die VO (EG) Nr. 715/2007 bezweckt - wie sich aus den amtlichen Erwägungsgründen ergibt - den Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Menschen (BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 -, Rn. 12-14, juris) sowie die Harmonisierung und Vollendung des Binnenmarktes durch Einführung gemeinsamer technischer Vorschriften zur Begrenzung von Fahrzeugemissionen (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.02.2020 - 12 U 155/19 -, Rn. 48, juris, m. weit. Nachw.), nicht jedoch den Schutz der Vermögensinteressen einzelner Fahrzeugerwerber (BGH, a. a. O.).

    Dies gilt aber nicht für die andere - die Zurückweisung der Berufung selbstständig tragende - Erwägung des Senats: Der Bundesgerichtshof hat in der VW-Rechtsprechung bereits herausgearbeitet, dass und unter welchen Voraussetzungen Kraftfahrzeughersteller bei Abgasmanipulationen gem. § 826 BGB in die Haftung genommen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 -, Rn. 33, juris).

  • BGH, 14.06.2007 - I ZR 125/04

    Rechtsnatur eines Bescheides der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.12.2020 - 16a U 321/19
    Es genügt, wenn der betreffende Bescheid durch Bekanntgabe an einen Betroffenen wirksam geworden ist (BGH, Urteil vom 14.06.2007 - I ZR 125/04 -, Rn. 14, juris; BGH, Urteil vom 30.04.2015 - I ZR 13/14 -, Rn. 31, juris, m. weit. Nachw.).

    Dabei ist ein Verwaltungsakt jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist, § 35 Satz 1 VwVfG (BGH, Urteil vom 14.06.2007 - I ZR 125/04 -, Rn. 16, juris).

    Ein Verwaltungsakt ist daher insbesondere nicht schon deshalb als nichtig anzusehen, weil er einer gesetzlichen Grundlage entbehrt (BGH, Urteil vom 14.06.2007 - I ZR 125/04 -, Rn. 20, juris).

    Dem Grundsatz der Effektivität des Gemeinschaftsrechts wird grundsätzlich ausreichend Rechnung getragen, wenn hinreichende Anfechtungsmöglichkeiten bestehen (BGH, Urteil vom 14.06.2007 - I ZR 125/04 -, Rn. 23, juris, m. weit. Nachw.).

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.12.2020 - 16a U 321/19
    Für die Fallgruppe der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch Inverkehrbringen abgasmanipulierter Fahrzeuge hat der Bundesgerichtshof (a. a. O., Rn. 33, juris, unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 -) diese Grundsätze dahingehend konkretisiert, dass eine Haftung dann in Betracht kommt, wenn die Herstellerin aufgrund einer für ihren Konzern getroffenen grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung im eigenen Kosten- und Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung des KBA systematisch, langjährig und in großem Umfang Fahrzeuge mit Motoren mit einer oder mehreren unzulässigen Abschalteinrichtung(en) in den Verkehr gebracht hat und einem Fahrzeugerwerber vor diesem Hintergrund eine Betriebsbeschränkung oder -untersagung droht bzw. drohte.

    Die Beklagte haftet nicht nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV, weil § 27 Abs. 1 EG-FGV kein Schutzgesetz i. S. v. § 823 Abs. 2 BGB ist; der Schutz des Interesses, nicht zur Eingehung einer ungewollten Verbindlichkeit veranlasst zu werden, liegt nicht im Aufgabenbereich dieser Norm (BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 252/19 -, Rn. 76, juris und Senat, Urteil vom 16.06.2020 - 16a U 228/19 -, Rn. 77ff., juris).

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.12.2020 - 16a U 321/19
    Denn eine solche hat zur Folge, dass mit einer Betriebsuntersagung oder gar dem Widerruf der erschlichenen Typgenehmigung gerechnet werden muss (vgl. für Letzteres BGH, Beschluss vom 08.01.2019 - VIII ZR 225/17 -, Rn. 20f., juris).
  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19

    Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.12.2020 - 16a U 321/19
    Überdies teilt der Senat die in der obergerichtlichen Rechtsprechung (z. B. OLG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2019 - 10 U 134/19 -, Rn. 108, juris, OLG Hamm, Urteil vom 01.04.2020 - 30 U 33/19 -, Rz. 60, juris) vertretene Auffassung, dass für die Konformitätsbescheinigung der "formelle Gültigkeitsbegriff" gilt, die Übereinstimmungserklärung also nicht schon deswegen ungültig ist, bzw. nachträglich ungültig wird, weil das Fahrzeug eine inhaltliche Abweichung von dem genehmigten Typ aufweist.
  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 13/14

    Zulässigkeit der "Tagesschau-App"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.12.2020 - 16a U 321/19
    Es genügt, wenn der betreffende Bescheid durch Bekanntgabe an einen Betroffenen wirksam geworden ist (BGH, Urteil vom 14.06.2007 - I ZR 125/04 -, Rn. 14, juris; BGH, Urteil vom 30.04.2015 - I ZR 13/14 -, Rn. 31, juris, m. weit. Nachw.).
  • BVerwG, 09.09.2014 - 1 C 10.14

    Arglistige Täuschung; Aushändigung; Bekanntgabe; Beteiligter; Einbürgerung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.12.2020 - 16a U 321/19
    Die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts ist daher nur dann anzunehmen, wenn die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so erheblichem Maße verletzt werden, dass von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (st. Rspr. des BVerwG, etwa Urteil vom 09.09.2014 - 1 C 10/14 -, m. zahlr. Nachw. in Rz. 16, juris).
  • OLG Stuttgart, 16.06.2020 - 16a U 228/19

    Dieselabgasskandal: Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.12.2020 - 16a U 321/19
    Die Beklagte haftet nicht nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV, weil § 27 Abs. 1 EG-FGV kein Schutzgesetz i. S. v. § 823 Abs. 2 BGB ist; der Schutz des Interesses, nicht zur Eingehung einer ungewollten Verbindlichkeit veranlasst zu werden, liegt nicht im Aufgabenbereich dieser Norm (BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 252/19 -, Rn. 76, juris und Senat, Urteil vom 16.06.2020 - 16a U 228/19 -, Rn. 77ff., juris).
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZR 89/05

    Bindung des Zivilgerichts an eine durch finanzbehördlichen Bescheid erklärte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.12.2020 - 16a U 321/19
    Sie haben die durch den Verwaltungsakt getroffene Regelung oder Feststellung unbesehen, ohne eigene Nachprüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes, zugrunde zu legen (BGH, Urteil vom 21.09.2006 - IX ZR 89/05 -, Rn. 14, juris).
  • BGH, 02.12.2015 - I ZR 239/14

    Markenrechtsschutz: Parallelimport eines Arzneimittels mit durch Verwaltungsakt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.12.2020 - 16a U 321/19
    Danach ist der erklärte Wille der erlassenden Behörde maßgebend, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (BGH, Urteil vom 02.12.2015 - I ZR 239/14 -, Rn. 25, juris).
  • OLG Hamm, 01.04.2020 - 30 U 33/19

    Abgasskandal, Diesel, Abgassoftware, EA 189, Zurechnung, Arglist,

  • BGH, 12.01.2007 - V ZR 268/05

    Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen der Flurneuordnungsbehörde; Aufgabe

  • OLG Naumburg, 04.02.2020 - 12 U 155/19

    Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. Dieselskandal betroffenen

  • LG Stuttgart, 21.05.2021 - 19 O 59/20

    Ansprüche beim Kauf eines Fahrzeugs mit dem Motortyp EA 288 mit einem

    Dies gilt ferner auch angesichts dessen, dass eine EG-Typengenehmigung als Verwaltungsakt grundsätzlich Tatbestandswirkung für die Zivilgerichte entfaltet (OLG Stuttgart, Urteil vom 01. Dezember 2020 - 16a U 321/19).

    Solange diese nicht durch die zuständige Behörde oder durch ein Verwaltungsgericht aufgehoben worden oder nichtig ist, ist die Zulässigkeit einer Abschalteinrichtung i.S.d. einschlägigen europarechtlichen Vorschriften einer Nachprüfung durch die Zivilgerichte entzogen (BGH, Urteil vom 30. April 2015 - I ZR 13/14; OLG Stuttgart, Urteil vom 01. Dezember 2020 - 16a U 321/19 jew. m.w.N.).

  • LG Stuttgart, 29.10.2021 - 19 O 20/21

    Möglichkeit einer Leistungsklage in Dieselskandalfällen; Vorliegen einer

    Dies gilt ferner auch angesichts dessen, dass eine EG-Typengenehmigung als Verwaltungsakt grundsätzlich Tatbestandswirkung für die Zivilgerichte entfaltet (OLG Stuttgart, Urteil vom 01. Dezember 2020 - 16a U 321/19).

    Solange diese nicht durch die zuständige Behörde oder durch ein Verwaltungsgericht aufgehoben worden oder nichtig ist, ist die Zulässigkeit einer Abschalteinrichtung i.S.d. einschlägigen europarechtlichen Vorschriften einer Nachprüfung durch die Zivilgerichte entzogen (BGH, Urteil vom 30. April 2015 - I ZR 13/14; OLG Stuttgart, Urteil vom 01. Dezember 2020 - 16a U 321/19 jew. m.w.N.).

  • LG Stuttgart, 30.04.2021 - 19 O 123/20

    Anforderungen an den Parteivortrag beim Kauf eines angeblich vom Abgasskandal

    Dies gilt ferner auch angesichts dessen, dass eine EG-Typengenehmigung als Verwaltungsakt grundsätzlich Tatbestandswirkung für die Zivilgerichte entfaltet (OLG Stuttgart, Urteil vom 01. Dezember 2020 - 16a U 321/19).

    Solange diese nicht durch die zuständige Behörde oder durch ein Verwaltungsgericht aufgehoben worden oder nichtig ist, ist die Zulässigkeit einer Abschalteinrichtung i.S.d. einschlägigen europarechtlichen Vorschriften einer Nachprüfung durch die Zivilgerichte entzogen (BGH, Urteil vom 30. April 2015 - I ZR 13/14; OLG Stuttgart, Urteil vom 01. Dezember 2020 - 16a U 321/19 jew. m.w.N.).

  • LG Stuttgart, 23.04.2021 - 19 O 168/20

    Dieselabgasskandal: Abweisung der Klage des Kfz-Käufers gegen den Kfz-Hersteller

    Dies gilt ferner auch angesichts dessen, dass eine EG-Typengenehmigung als Verwaltungsakt grundsätzlich Tatbestandswirkung für die Zivilgerichte entfaltet (OLG Stuttgart, Urteil vom 01. Dezember 2020 - 16a U 321/19).

    Solange diese nicht durch die zuständige Behörde oder durch ein Verwaltungsgericht aufgehoben worden oder nichtig ist, ist die Zulässigkeit einer Abschalteinrichtung i.S.d. einschlägigen europarechtlichen Vorschriften einer Nachprüfung durch die Zivilgerichte entzogen (BGH, Urteil vom 30. April 2015 - I ZR 13/14; OLG Stuttgart, Urteil vom 01. Dezember 2020 - 16a U 321/19 jew. m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 18.01.2022 - 16a U 74/19

    Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzforderung aufgrund des Kaufs eines Mercedes

    Der Senat hat in vergleichbarer Konstellation (rechtskräftiges Urteil vom 01.12.2020 - 16a U 321/19 -) Folgendes ausgeführt:.
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